Lizenzbedingungen BW-pushTAN

Stand: November 2023

Endbenutzer-Lizenzbestimmungen Star Finanz-Software Entwicklung und Vertriebs GmbH (nachfolgend "STAR FINANZ")
Durch die Installation oder die Nutzung der Software erkennt der Lizenznehmer die nachfolgenden Lizenzbestimmungen uneingeschränkt an.

§1. EINWILLIGUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON NICHT-PERSONENBEZOGENEN DATEN
Der Lizenznehmer willigt darin ein, dass zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Produktfunktionalitäten sowie zu statistischen Zwecken, nicht-personenbezogene technische Informationen erhoben und an STAR FINANZ übertragen werden, welche die Anwendungssoftware und das Betriebssystem identifizieren.

§2. VERTRAGSGEGENSTAND
§2.1 Dem Lizenznehmer wird von STAR FINANZ weder eine ausschließliche noch eine übertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zu den Bedingungen dieser Endbenutzer-Lizenzbestimmungen gewährt. Die Nutzung unterliegt ferner den Nutzungsbedingungen und der Endbenutzervereinbarung vom Google Play Store. STAR FINANZ ist alleinige und ausschließliche Eigentümerin der Rechte an der Software. Der Lizenznehmer erhält außer den hier beschriebenen Nutzungsrechten keine weiteren Rechte. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, die Software zu unterlizenzieren, zu verleihen und/oder in irgendeiner anderen Form die Software -bzw. das Recht zur Nutzung der Software- zu verbreiten.
§2.2 Bei einer unentgeltlich eingeräumten Lizenz behält sich STAR FINANZ das Recht vor, innerhalb der Software Werbung einzublenden bzw. einblenden zu lassen, ohne dass der Lizenznehmer die Möglichkeit hat, solche Werbung zu unterdrücken.

§3. LIZENZ-AUSÜBUNG
Der Lizenznehmer wird die Software nicht ändern, übersetzen, zurückentwickeln, entkompilieren oder abgeleitete Werke erstellen. Die Software ist ausschließlich für die persönliche, nicht jedoch für die kommerzielle Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt. Der Lizenznehmer hat bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,- an STAR FINANZ zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Unbeschadet der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird STAR FINANZ bei Verstößen gegen die Lizenzbestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Lizenzgebühr besteht.

§4. SCHUTZRECHTE
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von STAR FINANZ an dem Produkt (Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse) uneingeschränkt an. Das betrifft auch das Copyright an Dokumentationen, die schriftlich oder auf Computerspeichermedien vorliegen. Er verpflichtet sich, diese Rechte zu wahren und alle Schritte zu unternehmen, um Beeinträchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch Dritte, soweit diese durch ihn oder über ihn in den Besitz des Produktes gelangt sind, zu unterbinden und zu verfolgen.

§5. PRODUKTAKTUALISIERUNGEN
STAR FINANZ kann jederzeit Ausführung und Inhalt seiner Produkte aktualisieren und/oder revidieren. Aktualisierte und/oder revidierte Produkte unterliegen ebenfalls diesen Endbenutzer-Lizenzbestimmungen bzw. den zum Zeitpunkt des Erscheinens aktualisierter und/oder revidierter Produkte dann geltenden Endbenutzer-Lizenzbestimmungen.

§6. HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
§6.1 Das Produkt ist getestet und weist die angegebenen Funktionen auf. STAR FINANZ übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Produktes bezüglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers. Soweit der Lizenznehmer außerhalb dieses Lizenzvertrages Voraussetzungen für die vollumfängliche Nutzung des Produktes erfüllen muss (z.B. vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Lizenznehmer und seinem Kreditinstitut zur Teilnahme am Online-Banking), so liegt dieses ausschließlich im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers und berührt nicht die Funktionalität des Produktes. STAR FINANZ übernimmt bezüglich der Überlassung von Alpha-, Beta-, Test- und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Produkten keinerlei Haftung und Gewährleistung. Bei dem Einsatz solcher noch nicht zum Vertrieb freigegebener Software können Fehlfunktionen und sogar Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Der Einsatz derartiger Programme erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers und unterliegt einem vollständigen Gewährleistungs- und Haftungsausschluss, was der Nutzer ausdrücklich zur Kenntnis genommen hat und auch akzeptiert. Diese Versionen sind nur zu Testwecken zu verwenden und dürfen nicht öffentlich vorgeführt werden.
§6.2 Die Gewährleistung erfolgt durch Nacherfüllung, also Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Lizenznehmer hat das Recht zur Wandlung oder Minderung nur, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und dem Vertragshändler bzw. STAR FINANZ gegenüber eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt wurde. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. STAR FINANZ haftet dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe dieses Lizenzvertrages. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
§6.3 Soweit der Lizenznehmer die seitens der STAR FINANZ angebotenen und online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewährleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Softwaremangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfügung gestellten Softwareaktualisierungen hätte beseitigt werden können.

§7. Erweiterte Nutzungsbedingungen für mobile Dienste
§7.1 STAR FINANZ ist nur zur Bereithaltung der Daten der vom Lizenznehmer genutzten Dienste in der App verpflichtet. Für die Übertragung dieser Inhalte und/oder Funktionen ist alleine der jeweilige Mobilfunkanbieter des Lizenznehmers zuständig und verantwortlich. Die für die Übermittlung dieser angeforderten Inhalte und/oder Funktionen anfallenden Telekommunikationsentgelte sind alleine vom Lizenznehmer zu tragen.
§7.2 Die Inhalte und/oder Funktionen der mobilen Dienste sind ausschließlich für die persönliche Nutzung durch den Lizenznehmer bestimmt und dürfen von ihm an Dritte weder übertragen noch in sonstiger Weise weitergegeben werden. Für die Nutzung der mobilen Dienste von Dritten gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Dienstanbieter.
§7.3 Die Inhalte und die Verfügbarkeit der mobilen Dienste sind alleine von dem jeweiligen Dienstanbieter (STAR FINANZ oder Drittanbieter) abhängig. Sollte ein Dienstanbieter technische und/oder inhaltliche Änderungen vornehmen oder kommt es zu Störungen und/oder Ausfällen bei der Nutzung dieser Dienste, so ist es möglich, dass dieser Dienst nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden kann. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Wiederherstellung der Nutzungsmöglichkeit dieses Dienstes besteht nicht. Insofern wird keine Gewährleistung für eine dauerhafte Nutzungsmöglichkeit dieses Dienstes übernommen; der gänzliche und/oder teilweise Wegfall dieser Dienste stellt keinen Mangel der Software dar.
§7.4 STAR FINANZ behält sich ausdrücklich das Recht vor, unter Einhaltung einer Bekanntgabefrist von 60 Tagen, einzelne mobile Dienste zukünftig nicht mehr und/oder kostenlose mobile Dienste zukünftig nur noch zur entgeltlichen Nutzung anzubieten. Insbesondere kann STAR FINANZ unentgeltlich oder entgeltlich nutzbare mobile Dienste jederzeit einstellen; der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf unbegrenzte Nutzung dieser mobilen Dienste. Ferner kann STAR FINANZ bei unentgeltlich zur Verfügung gestellten mobilen Diensten Werbung einblenden bzw. einblenden lassen, ohne dass der Lizenznehmer die Möglichkeit hat, solche Werbung zu unterdrücken.

§8. BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES
Verstößt der Lizenznehmer gegen eine oder mehrere Lizenzbestimmungen, so kann STAR FINANZ den Lizenzvertrag fristlos kündigen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer zur Nutzung der Software nicht mehr berechtigt.

§9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart, soweit der Lizenznehmer Vollkaufmann ist.
§9.2 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen oder abzutreten.
§9.3 Sollten einzelne Lizenzbestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen bzw. unwirksamen Lizenzbestimmungen werden in einem solchen Fall durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. nichtigen Lizenzbestimmungen am nächsten kommen. Diese Regelung greift nicht bei Verträgen gegenüber Verbrauchern.


Star Finanz Software Entwicklung und Vertriebs GmbH
Grüner Deich 15
20097 Hamburg
www.starfinanz.de